Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
1. Geltungsbereich
Die folgenden Konditionen und Bedingungen gelten für alle von l’ Aurora Photography durchgeführten Angebote, Aufträge, Leistungen, Lieferungen und Verkäufe.
– Mit Entgegennahme der Leistungen aller Art gelten sie im vollen Umfang als akzeptiert und verbindlich vereinbart.
– Nebenabsprachen sind nur gültig, wenn sie in schriftlicher Form genehmigt vorliegen.
– Abgewandelte Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur von der Fotografin schriftlich anerkannt wirksam.
– Der Vortrag kommt zustande, sobald Leistung beansprucht wird (z.B. Buchung eines Fotoshootings, Annahme von Bildmaterial, Produkten o.ä.)
2. Aufträge/Fotoshootings
Wenn Bildmaterial auf Kundenauftrag hin individuell angefertigt wird, besteht das gesetzliche Rückerstattungsrecht nur bis zum Beginn der Produktion bzw. des Fotoshootings. Später eingehende Widersprüche führen deshalb nicht zu einer Aufhebung des Vertrages und auch nicht zu einer Rückerstattung der bereits bezahlten Rechnungssumme.
Storniert der Kunde die Buchung bei l’ Aurora Photography, wird wie folgt berechnet:
Bei einer Stornierung ab 48 Stunden vor Beginn eines Termines werden 50 % der vereinbarten Gesamtsumme berechnet.
Bei einer Stornierung 24 Stunden vor Beginn eines Termines werden 60 % der vereinbarten Gesamtsumme berechnet. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Widerrufserklärung werden 100 % der vereinbarten Gesamtsumme berechnet. Kosten für jeweilige Zusatzbestellungen wie z.B. Studioräume, Visagisten o.ä. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr der Fotografin.
Der Kunde hat die Möglichkeit, aus allen gelungenen Bildern der Produktion über eine Onlinegalerie oder entsprechende Kontaktabzüge, selbst zu wählen. Die Anzahl und Auswahl bzw. die Kriterien für die Auswahl aus allen entstandenen Bildern liegen bei der Fotografin. Auch die künstlerische Form der Bearbeitung liegt in dem Ermessen der Fotografin. Besondere Wünsche können geäußert werden, es besteht allerdings keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Stimmt das Endergebnis der künstlerischen Bearbeitung nicht mit dem persönlichen Geschmack des Kunden überein, kann aber muss die Fotografin diesem nicht entgegenkommen.
Lieferung erfolgt nach vollständigem Zahlungeingang.
Unzufriedenheitsbekundungen mit jeglichem Inhalt müssen innerhalb von 5 Werktagen in schriftlicher Form vorliegen, ansonsten gilt das Bildmaterial/die Produktion als mängelfrei angenommen.
Lucia Iacomini kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die während eines Shootings ohne ihre direkte Einwirkung entstehen (z.B. Verkehrsunfälle während des Fotografierens). Außerdem stellen jegliche Anforderungen an den Kunden während eines Shootings lediglich Vorschläge dar, das Durchführen liegt im Ermessen des Kunden, Lucia Iacomini kann für keine Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht werden.
3. Gutscheine
3.1 Reklamationen bei Kauf bzw. Umtausch
Reklamationen beim Kauf eines Gutscheins bei l’ Aurora Photography müssen innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum erfolgen. Reklamationen ab 14 Tagen nach dem Kauf bzw. Umtausch werden nicht mehr anerkannt. Bei Beschädigungen des Gutscheins ist ein Umtausch/ Rückgabe nicht mehr möglich,
3.2. Gültigkeitszeitraum
l’ Aurora Photography Gutscheine haben eine Gültigkeit von 24 Monaten ab Kaufdatum. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
3.3. Einlösung
l’ Aurora Photography Gutscheine können für alle Dienstleistungen die es auf www.laurora-photography.com gibt eingelöst werden, ausgenommen Sondershootingaktionen oder Minishootings es sei denn der Gutschein ist explizit hierfür ausgeschrieben. Es ist immer nur ein Gutschein pro Shooting bzw. Buchung einlösbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Wechselgeld kann nicht herausgegeben werden. Bei Verlust des Gutscheins ist kein Ersatz möglich. l’ Aurora Photography übernimmt keine Haftung für Kosten, die zum Einlösen des Gutscheins entstehen. Der Gutscheinberechtigte muss für die Dienstleistungen einen Termin vereinbaren. Der Gutscheinberechtigte hat keinen Anspruch auf jeden Wunschtermin seiner Wahl für fotografische Dienstleistungen, dieser erfolgt in Absprach mit der Fotografin und kann nur mit gewisser Vorlaufzeit gewährleistet werden. Auch besteht kein Anspruch den Gutschein für Fotoprodukte o.ä. einzulösen, der Gutschein ist nur gültig für Shootings. Der Gutschein ist mit vorheriger Absprache übertragbar, auf eine vom Gutscheinkäufer ausgewählte Person. In diesem Fall wird der vereinbarte Vertrag, der durch diese AGB geregelt ist in vollem Umfang auf den neuen Eigentümer übertragen.
3.4. Berechtigung bei Einlösung
l’ Aurora Photography ist nicht verpflichtet, den Gutschein-Einlöser über die Prüfung der Gültigkeit des Gutscheins zu informieren. Darüber hinaus ist l’ Aurora Photography ebenfalls nicht verpflichtet den Gutschein-Einlöser daran zu erinnern oder zu kontaktieren um den Gutschein einzulösen. Der Inhaber des Gutscheins hat dafür Sorge zu tragen, dass der Gutschein nicht in die Verfügungsgewalt nicht berechtigter dritter Personen gelangt. l’ Aurora Photography ist in diesem Fall unverzüglich darüber zu informieren, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass dies gleichwohl geschehen ist. Für einen von einer nicht berechtigten Person eingelösten Gutschein gilt § 793 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend.
3.5. Erfüllung
Beim Kauf eines l’ Aurora Photography Gutscheins bzw. Umtausches ist Erfüllungsort der Sitz von l’ Aurora Photography zum Zeitpunkt des Kaufes bzw. des Umtauschs. Bei Übersendung eines nicht elektronisch, sondern in verkörperter Form ausgegebenen Gutscheins an den Einlöser geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und die Gefahr des Verlustes des versandten Gutscheins entsprechend § 447 BGB mit Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer bzw. Einlöser über.
3.6. Mehrfacheinlösung
Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines Gutscheins bei l’ Aurora Photography wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.
3.7. Gültigkeitsverlust
Nach Ablauf von 24 Monaten ab dem Kaufdatum verliert ein l’ Aurora Photography Gutschein seine Gültigkeit. Das Geld kann in diesen Fall nicht zurück erstattet werden.
4. Nutzungsrechte der Fotografin
Die Nutzungsrechte an allen entstandenen Bildern besitzt auch nach dem Kauf durch den Kunden Lucia Iacomini.
Die Fotografin hat ein zeitlich, räumliches und örtliches uneingeschränktes Nutzungsrecht an den Bildern für alle Verwendungsbereiche (sie darf diese veröffentlichen, vervielfältigen, ausstellen, vermarkten, verkaufen ect.).
Lediglich die Veröffentlichung im unmittelbaren Zusammenhang mit pornografischen
Veröffentlichungen oder zur Werbung für pornografische Inhalte ist von der Einwilligung absolut
ausgeschlossen. Sollte es zu einem Verkauf kommen, wird der Kunde umgehend informiert, weitere Ansprüche bestehen allerdings weder gegenüber der Fotografin noch gegenüber Dritten (wie z.B. Verlagen).
Sollte es mögliche Wünsche für Einschränkungen der Benutzung oder Veröffentlichung des Bildmaterials geben (z.B. keine Veröffentlichung von Bildmaterial auf dem das Gesicht des Kunden zu erkennen ist), bedarf dies der vorherigen schriftlichen Absprache und der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin.
Ist von Seiten des Kunden der Einbehalt der Nutzungsrechte gewünscht, so muss auch dieser vor Beginn des Shootings deutlich gemacht und eine entsprechende Vereinbarung mit der Fotografin, die eventuell einen Aufpreis zu dem entsprechenden Shootingpreis beinhaltet, schriftlich festgelegt sein.
5. Nutzungsrechte des Kunden
Mit dem Kauf einer digitalen Fotodatei erwirbt der Kunde folgende Rechte an dieser:
– private Nutzungsrechte. Darunter ist lediglich das zu verstehen, was für den eigenen, privaten Gebrauch und Zweck des Kunden verwendet wird, was nicht vermarktet wird und nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet wird. Exklusive Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung und Einigung mit der Fotografin.
– Aufbewahrung der digitalen Dateien auf jeder Art von Speichermedium und als Drucke jeder Art. Die digitale Datei muss jedoch immer in der unveränderten Form beibehalten werden.
– Veröffentlichung der Bilder im Internet, in sozialen Netzwerken oder auf der eigenen Homepage. Hierfür ist jedoch ausschließlich die dafür vorgesehene Dateien, die mit einem Wasserzeichen versehen sind genehmigt. Eine Teilnahme an etwagigen Fotowettbewerben oder ähnliches mit den digitalen Dateien ist der Fotografin vorbehalten und für den Kunden nicht genehmigt.
– Erstellung von Drucken (z.B. Poster, Tassen etc.) für den privaten Gebrauch ist gestattet.
– Die gewerbliche Nutzung bedarf einer entsprechenden Vereinbarung mit der Fotografin und somit deren Einverständnis.
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart ist folgendes NICHT gestattet:
– Der Weiterverkauf von Drucken oder digitalen Dateien ist untersagt.
– Die Weitergabe an Dritte ist nur gestattet, wenn diese sich ebenfalls an die oben genannten Bedingungen halten und sie nur für den privaten Gebrauch benutzen.
– Es ist untersagt das Bildmaterial kommerziell zu nutzen. Werbliche, redaktionelle oder exklusive Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Form und bedingen einen Preisaufschlag. Flyer oder Ausdrucke bilden ggf. eine Ausnahme und bedürfen ebenfalls der Nachfrage bei der Fotografin.
6. Allgemeiner Umgang mit Dateien und Fotografien
Das Bildmaterial darf in keiner Form verändert, bearbeitet, zugeschnitten oder umgestaltet werden. Besondere Bearbeitungen der Fotografin können vorab mit ihr abgesprochen werden und können aber müssen nicht berücksichtigt werden.
Unter keinen Umständen, darf die Fotografensignatur, also das Wasserzeichen, das die Namensnennung der Fotografin gewährleistet, entfernt werden.
Bearbeitung, Veränderung und Vervielfältigung sowie jegliche Art der Verwertung bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Lucia Iacomini und dürfen nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Absprache erfolgen.
Auch Veränderungen, Bearbeitungen oder Vervielfältigungen von Dritten im Auftrag, sind ohne schriftliche Zustimmung von Lucia Iacomini nicht genehmigt.
7. Urheberrecht und Namensnennung
Bei jeglicher gewerblicher Veröffentlichung von Bildmaterial hat die Fotografin ein Recht auf die Nennung ihres Namens bzw. des Unternehmens. Zu diesem Zweck wird jede digitale Datei, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, auch in einer Version mit der entsprechenden Fotografensignatur versehen geliefert.
Es ist darauf zu achten, dass bei größerer Veröffentlichung (z.B. in einer Gruppe bei Facebook, auf der Webseite etc.) ebenso wie bei Druckerzeugnissen (z.B. Zeitschriften, Bücher etc.) u.a. auf den Namen der Fotografin und ggf. der Homepage hingewiesen wird. Diese Nennung kann in unterschiedlicher Form z.B. auch durch eine Verlinkung stattfinden.
8. Vertragsstrafe und Schadensersatz
Verstöße gegen die AGBs z.B. eine nicht genehmigte Verbreitung/Veröffentlichung, Veränderungen der Bilddateien, unberechtigtes Entfernen der Fotografensignatur oder sonstige Verstöße gegen das Nutzungsrecht oder die Inhalte dieser Erklärung, sind strafbar. Werden Fotos, die gegen die AGB verstoßen nach einmaliger Aufforderung nicht aus dem Internet entfernt oder trotz dessen gedruckt, wird dies rechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
9. Nutzungsrechte für Medien und Druckerzeugnisse (gewerbliche Kunden)
Mit dem Kauf einer digitalen Datei für Medien oder Druckerzeugnisse erwirbt der Kunde folgende Rechte an dieser:
Einfache, einmalige Veröffentlichung ausschließlich im vereinbarten Medium, Publikation bzw. Datenträger
Folgendes ist nicht gestattet:
Mehrfache Veröffentlichung.
Es gelten die oben genannten Ausschlüsse für das Nutzungsrecht an den Dateien.
Aktualität
Es gelten die AGBs in ihrer gültigen Fassung bei Abschluss des Vertrages. Die aktuelle Fassung ist immer die auf meiner Webseite erscheinende. Alte Fassungen verlieren durch Inkrafttreten einer neueren Fassung ihre Wirksamkeit.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung oder mehrere Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Klauseln dadurch nicht berührt. Eine Ersatzbestimmung zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolgs in den gesetzlichen Grenzen gilt dann als vereinbarte